Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Keaflow – SaaS für Energiesystemoptimierung

Stand: 14. Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der webbasierten Softwareanwendung Keaflow. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Keaflow UG (haftungsbeschränkt), Zollstr. 89, 45356 Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 37999, vertreten durch den Geschäftsführer Jurijs Rubenciks (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der webbasierten Softwareanwendung „Keaflow“ (nachfolgend „Software“ oder „Dienst“).

(2) Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter keaflow.de/de/terms abrufbar.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Keaflow als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Keaflow ermöglicht die technisch-wirtschaftliche Optimierung dezentraler Energiesysteme, insbesondere die Modellierung und Berechnung von Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen, Batteriespeichern, Kraft-Wärme-Kopplung und Sektorenkopplung.

(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters sowie aus dem vom Kunden gewählten Tarif.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software weiterzuentwickeln, anzupassen und zu erweitern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und die vertragswesentlichen Funktionen erhalten bleiben. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig in Textform informiert.

(4) Keaflow ist ein Werkzeug zur Entscheidungsunterstützung. Die Software ersetzt nicht die fachliche Beurteilung, Planung oder Auslegung durch qualifizierte Fachkräfte des Kunden. Die mit der Software erzeugten Berechnungen, Optimierungen und Auslegungen sind als Planungsgrundlage zu verstehen; die Verantwortung für die Verwendung der Ergebnisse, die Auswahl geeigneter Eingabedaten und die Übernahme der Ergebnisse in konkrete Planungs- oder Anlagenentscheidungen liegt ausschließlich beim Kunden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Kunde gibt durch Auswahl eines Tarifs, Eingabe seiner Daten und Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.

(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Anbieters zustande. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Freischaltung des Zugangs zur Software.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

(2) Die Nutzung der Software durch Dritte, insbesondere durch verbundene Unternehmen des Kunden, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Die Nutzung im Rahmen der Erbringung von Beratungs- und Planungsleistungen für Endkunden des Kunden ist hingegen ausdrücklich gestattet, sofern der Kunde die Software selbst bedient.

(3) Der Kunde darf die Software ausschließlich im vereinbarten Umfang nutzen. Insbesondere ist es ihm untersagt,

  • die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist,
  • die Software Dritten gegen Entgelt oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen,
  • die Software zur Entwicklung konkurrierender Produkte oder zum Training von KI-Modellen zu verwenden,
  • Sicherheitsvorkehrungen der Software zu umgehen oder zu beseitigen.

(4) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich Quellcode, Algorithmen, Berechnungsmethoden, Dokumentation und Benutzeroberfläche, verbleiben beim Anbieter.

§ 5 Zugangsdaten, Nutzerkonten

(1) Der Kunde erhält für die Nutzung der Software einen oder mehrere Benutzerzugänge entsprechend dem gewählten Tarif. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten besteht.

(3) Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter seinem Nutzerkonto vorgenommen werden, sofern ihn an der unbefugten Nutzung ein Verschulden trifft.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer durchschnittlichen Jahresverfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel zur Verfügung. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit am Übergabepunkt zum Internet des Rechenzentrums.

(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind:

  • geplante Wartungsfenster, die nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten (Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr MEZ) durchgeführt und vorab angekündigt werden;
  • Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Angriffe Dritter (z. B. DDoS), Störungen des Internets außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters oder Fehler in vom Kunden eingesetzter Hard- oder Software zurückzuführen sind;
  • kurzfristige notwendige Wartungsarbeiten zur Behebung sicherheitskritischer Vorfälle.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, der Systemintegrität oder zur Behebung schwerwiegender Störungen erforderlich ist.

§ 7 Pflichten des Kunden, Daten

(1) Der Kunde ist für die in die Software eingegebenen Daten und deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit allein verantwortlich.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, schadhaften oder mit Rechten Dritter belasteten Inhalte in die Software einzustellen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine eingegebenen Daten regelmäßig zu sichern, soweit ihm Exportfunktionen zur Verfügung stehen. Der Anbieter führt eigene Sicherungen durch, übernimmt jedoch keine Datensicherungspflicht zugunsten des Kunden über die in § 13 geregelten Zwecke hinaus.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer durch den Kunden zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Tarif. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden. Bei Lastschrift- oder Kreditkartenzahlung ermächtigt der Kunde den Anbieter, die fälligen Beträge zum jeweiligen Fälligkeitsdatum einzuziehen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Mahnung zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während der Sperrung bestehen.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform, endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung.

§ 9 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf die im Tarif angegebene Mindestlaufzeit geschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Laufzeit einen Monat bei monatlicher Abrechnung bzw. zwölf Monate bei jährlicher Abrechnung.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume oder einen erheblichen Teil davon in Verzug ist oder wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag schwerwiegend verletzt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10 Mängelhaftung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Eine unerhebliche Abweichung von der Leistungsbeschreibung stellt keinen Mangel dar.

(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben.

(3) Der Anbieter wird Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Die Mängelbeseitigung kann auch durch Bereitstellung einer neuen Programmversion oder durch Aufzeigen zumutbarer Umgehungsmöglichkeiten erfolgen.

(4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Die Haftung des Anbieters ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlte Vergütung beschränkt.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten dadurch entstehen, dass Berechnungen, Optimierungsergebnisse oder Auslegungen aus Keaflow ohne fachliche Prüfung und ohne Überprüfung der Eingabedaten in konkrete Planungs-, Auslegungs- oder Investitionsentscheidungen übernommen werden. Der Kunde erkennt an, dass die Ergebnisse der Software auf den von ihm bereitgestellten Eingabedaten, getroffenen Annahmen und mathematischen Modellen beruhen und im Rahmen seiner fachlichen Verantwortung zu prüfen sind.

(6) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, zumutbare Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(7) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters besteht nicht.

§ 12 Datenschutz, Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter keaflow.de/de/privacy.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Als vertraulich gelten insbesondere die in die Software eingegebenen Projekt- und Kundendaten des Kunden.

§ 13 Beendigung, Datenexport, Datenlöschung

(1) Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit, seine in die Software eingegebenen Daten zu exportieren, soweit entsprechende Exportfunktionen zur Verfügung stehen.

(2) Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt und auf Verlangen des Kunden verpflichtet, sämtliche Kundendaten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 14 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, technischer Entwicklungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung gesondert auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen.

(3) Im Falle eines Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Essen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Anbieter

Keaflow UG (haftungsbeschränkt)Zollstr. 8945356 EssenDeutschland
Handelsregister: HRB 37999, Amtsgericht Essen
Geschäftsführer: Jurijs Rubenciks

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter keaflow.de/de/terms abrufbar.